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Nr.GZ/RS-Nr.Datum (aufsteigend sortiert)GerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011750726.02.2003OGHRSAus dem Umstand, dass gegen eine GesbR selbst kein Exekutionstitel ergehen konnte, weil sie nicht parteifähig ist, folgt keineswegs, dass ein gegen die Gesellschafter erwirkter Exekutionstitel nach Umwandlung der GesbR in eine OHG nicht mehr gegen diese Gesellschafter, sondern ausschließlich ...
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23Ob167/02h26.02.2003OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
3RS005154522.04.2009OGHRSDurch die Vorschrift des § 164 Abs 2 KO (vgl auch § 60 Abs 2 AO) wird die Haftung des Gesellschafters der OHG abweichend von sonstigen Mitschuldnern der Gesellschaftsschuld (§ 18 AO) durch Erfüllung des Zwangsausgleiches der Gesellschaft überhaupt aufgehoben. Die Rechtswirkungen des Gesellschaftsaus...
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