1 | | RS0019589 | 15.05.1997 | OGH | RS | Die Schäden die ein Arbeitnehmer bei Ausführung einer ihm vom Arbeitgeber aufgetragenen "gefahrengeneigten" Tätigkeit, wie es insbesondere das Lenken eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr ist, erleidet, sind "mit der Erfüllung (des Arbeitsauftrages) verbunden" und daher "arbeitsadäquat". ...
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2 | | RS0019510 | 24.02.1987 | OGH | RS | Fehlt es an einer Verpflichtung, ein Dienstfahrzeug beizustellen, so kann der am eigenen Personenkraftwagen bei Erfüllung der Aufgaben der Interessenvertretung (Betriebsratsmitglied) eingetreten Schaden vom Betriebsinhaber auch nicht gemäß § 1014 ABGB verlangt werden.
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3 | | RS0019570 | 24.02.1987 | OGH | RS | Auch wenn die Beistellung eines Personenkraftwagen aus dem Begriff der "sonstigen Sacherfordernisse" des § 72 ArbVG nicht von vorneherein ausgeschlossen erscheint, kann eine Beistellung eines Dienstfahrzeugs nur entsprechend der Leistungsfähigkeit des Betriebs und der Bedürfnisse des Betriebsrates ...
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4 | | RS0051090 | 24.02.1987 | OGH | RS | Reisen, die durch die Betriebsratstätigkeit anfallen, sind zur Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung erforderlich; die Reisekosten sind vom Betriebsratsfonds nur insoweit zu ersetzen, als der Arbeitgeber nicht gemäß § 72 ArbVG ohnehin zur Beistellung eines Kraftfahrzeuges ...
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5 | | RS0051203 | 24.02.1987 | OGH | RS | Das Betriebsratsmandat ist eng mit dem durch die Betriebsratsfunktion allerdings geänderten Arbeitsvertrag verknüpft. Das Mandat ist zwar gemäß § 115 Abs 1 ArbVG neben den Berufspflichten auszuüben, doch ist dieser Grundsatz sehr starken Durchbrechungen unterworfen und es ist sichergestellt, ...
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