| | BGBl. Nr. 99/1971 | 25.03.1971 | 99. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Kufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Innsbruck—München |   |