| | BGBl. Nr. 563/1992 | 08.09.1992 | 563. Vereinbarung gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen in den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof, Marchegg und Bratislava-Hauptbahnhof sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof und Bratislava-Hauptbahnhof |   |