| | BGBl. Nr. 490/1990 | 31.07.1990 | 490. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Jänner 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Passau-Mariahilf |   |