| | BGBl. Nr. 40/1965 | 16.03.1965 | 40. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Ausdehnung des Amtssitzabkommens auf Beamte anderer Internationaler Organisationen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zugeteilt sind |   |