| | BGBl. III Nr. 32/2003 | 28.03.2003 | 32. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung im Folgenden "Regierung" genannt, und dem Hohen Flüchtlingskommissär der Vereinten Nationen im Folgenden "UNHCR" genannt, betreffend die Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde |   |