| | BGBl. Nr. 215/1956 | 22.11.1956 | 215. Vereinbarung zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Finanzen und der Regierung des Fürstentum Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen. |   |