| | BGBl. Nr. 196/1987 | 19.05.1987 | 196. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Scheidegg/Weienried |   |