| | BGBl. Nr. 193/1987 | 19.05.1987 | 193. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Burghausen — Neue Brücke |   |