| | BGBl. Nr. 122/1985 | 29.03.1985 | 122. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Oberreute/ Sulzberg |   |