| | BGBl. Nr. 10/1965 | 14.01.1965 | 10. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt samt Schlußprotokoll. |   |