1 | | 6/1856 | 10.01.1856 | Erlaß des Justizministeriums, giltig für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, die Bestimmung der k. k. Hof- und Staatsdruckerei zur Beurtheilung der Echtheit der Stämpelmarken betreffend | |
2 | | 185/1858 | 19.10.1858 | Erlaß des Justizministeriums, wirksam für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Mittheilung der Concurseröffnungen an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei angeordnet wird | |
3 | | 129/1859 | 18.07.1859 | Verordnung der Minister der Justiz und des Handels, wirksam für den Umfang des ganzen Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch die Mittheilung der Einleitungen des Vergleichsverfahrens an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei angeordnet wird | |
4 | | 193/1888 | 28.12.1888 | Gesetz, wegen Eröffnung eines Nachtragscredites zum Voranschlage des Finanzministeriums für das Jahr 1888, zum Zwecke der Inangriffnahme eines Neubaues für die Hof- und Staatsdruckerei in Wien | |
5 | | 216/1910 | 10.12.1910 | Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Übertragung der Stempelsignaturs- und Stempelverlagsgeschäfte von dem Zentralstempelamte an die Hof- und Staatsdruckerei in Wien | |
6 | | 105/1915 | 29.04.1915 | Verordnung des Eisenbahnministeriums und des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministerium, betreffend den Aufdruck des Prüfungs-(Kontrolls-) Stempels auf den von Privatdruckereien hergestellten Frachtbriefen durch die Hof- und Staatsdruckerei | |
7 | | 336/1918 | 15.09.1918 | Verordnung des Eisenbahnministeriums und des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministerium, betreffend die Bestimmung neuer Preise für die von der Hof- und Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe | |
8 | | 289/1920 | 14.07.1920 | Vollzugsanweisung der Staatsämter für Verkehrswesen und für Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Justiz, betreffend die Bestimmung neuer Preise für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe | |
9 | | 431/1921 | 02.08.1921 | Verordnung der Bundesministerien für Verkehrswesen und für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz, betreffend die Bestimmung neuer Preise für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe | |
10 | | 44/1922 | 28.01.1922 | Verordnung der Bundesministerien für Verkehrswesen und für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz vom 23. Jänner 1922, betreffend die Änderung des Preistarifes für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe. | |
11 | | 536/1922 | 01.08.1922 | Verordnung der Bundesministerien für Verkehrswesen und für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz vom 20. Juli 1922, betreffend die Änderung des Preistarifes für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe. | |
12 | | 735/1922 | 07.10.1922 | Verordnung der Bundesministerien für Verkehrswesen und für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz vom 29. September 1922, betreffend die Änderung des Preistarifes für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe. | |
13 | | 451/1923 | 30.07.1923 | Verordnung der Bundesministerien für Finanzen und für Handel und Verkehr vom 16. Juli 1923, betreffend die Änderung des Preistarifes für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe. | |
14 | | 152/1926 | 24.06.1926 | Verordnung der Bundesministerien für Finanzen und für Handel und Verkehr vom 16. Juni 1926, betreffend die Änderung des Preistarifs für die von der Staatsdruckerei hergestellten gestempelten Eisenbahnfrachtbriefe. | |
15 | | 181/1934 | 28.03.1934 | Verordnung der Bundesregierung vom 23. März 1934, betreffend die Übernahme der Angelegenheiten der Staatsdruckerei in den Wirkungskreis des Bundeskanzleramtes. | |
16 | | 28/1935 | 26.01.1935 | Bundesgesetz, mit dem einige Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1927 in der Fassung der 3. bis 6. Gehaltsgesetznovelle, betreffend die Beamten der Staatsdruckerei und der „Wiener Zeitung“, abgeändert werden (7. Gehaltsgesetznovelle). | |