| | 55/1926 | 22.03.1926 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 25. Mai 1925 in Bern unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, der gegenseitigen Auslieferung von Verbrechern und der Beglaubigung von Urkunden im Verhältnis zwischen den vertragschließenden Staaten, welches also lautet: |  |