| | 437/1925 | 23.12.1925 | Nachdem der am 8. November 1924 in Wien unterfertigte Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern sowie über Rechtshilfe in Abgabesachen, samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: |  |