| | 358/1926 | 11.12.1926 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 25. Juli 1924 in Wien abgeschlossene Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Rumänien, betreffend die Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, samt Zusatzprotokoll, welches also lautet: |  |