| | 356/1926 | 11.12.1926 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 25. Juli 1924 in Wien unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Rumänien, betreffend die Unfallversicherungsanstalt der Bergarbeiter, welches also lautet: |  |