| | 322/1924 | 05.09.1924 | Nachdem das am 27. Mai 1923 zu Paris unterfertigte Übereinkommen, betreffend den Wirkungskreis und die Geschäftsführung der technischen permanenten Gewässerkommission des ungarischen Donaubeckens samt Reglement und Schlußprotokoll, welches also lautet: |  |