| | 321/1932 | 07.11.1932 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 5. Jänner 1932 in Warschau unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland, betreffend Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen, welches also lautet: |  |