| | 318/1937 | 18.09.1937 | Nachdem das am 30. Dezember 1933 in Rom unterfertigte Protokoll über die Abänderung der Kündigungsklausel der am 18. Februar 1932 in Rom zwischen Österreich und Italien unterzeichneten Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr, welches also lautet: |  |