| | 178/1926 | 21.07.1926 | Nachdem das am 24. Juni 1925 in Rom unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung gewisser Jagdrechtsangelegenheiten im Gebiete der durch den Staatsvertrag von Saint-Germain bestimmten Grenze, weiches also lautet: |  |