| | 177/1926 | 21.07.1926 | Nachdem das am 24. Juni 1925 in Rom unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung der mit den Gebieten des bestandenen Herzogtumes Kärnten verbundenen Interessen, welches also lautet: |  |