| | 160/1924 | 27.05.1924 | Nachdem das am 6. April 1922 in Rom unterzeichnete Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend die Zahlung von privaten Schulden und die Einziehung privater Forderungen, samt Anhang und Protokoll, betreffend die Hypothekarforderungen des "Anker", welches also lautet: |  |