| | 13/1924 | 18.01.1924 | Nachdem das am 16. Juli 1923 zu Wien unterzeichnete Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien, betreffend die Gesellschaften, das heißt kommerzielle juristische Personen und andere Vereinigungen, ausgenommen Banken und Versicherungsgesellschaften, welches also lautet: |  |