| | 120/1932 | 30.04.1932 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt den am 26. Jänner 1932 in Wien unterfertigten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern und die Rechtshilfe in Strafsachen bezüglich Belgisch-Kongo und der Gebiete von Ruanda-Urundi, welcher also lautet: |  |