| | 110/1932 | 22.04.1932 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 2. Februar 1928 in Wien unterfertigte Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen, betreffend die Ersatzinstitute der Pensionsversicherung von Angestellten, welches also lautet: |  |