| | 109/1932 | 22.04.1932 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 17. Jänner 1925 in Wien unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen, betreffend die Ersatzinstitute der Pensionsversicherung von Angestellten, samt Annex, welches also lautet: |  |