| | 106/1932 | 22.04.1932 | Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 18. Juni 1924 in Wien abgeschlossene Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Polnischen Republik, betreffend die Krankenkasse der ehemaligen k. k. österreichischen Staatseisenbahnverwaltung und ihre Nebenfonds, welches also lautet: |  |