Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/20/0225

Rechtssatz

Weder der Wortlaut des Artikel 29, Dublin III-Verordnung noch die dazu ergangene Judikatur geben Anlass zur Annahme, die Überschreitung der nationalen Entscheidungsfrist habe als solche eine unmittelbare Auswirkung auf den Lauf der Überstellungsfrist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200225.L01