Verwaltungsgerichtshof
12.06.2018
Ra 2018/20/0225
Weder der Wortlaut des Artikel 29, Dublin III-Verordnung noch die dazu ergangene Judikatur geben Anlass zur Annahme, die Überschreitung der nationalen Entscheidungsfrist habe als solche eine unmittelbare Auswirkung auf den Lauf der Überstellungsfrist.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200225.L01