Verwaltungsgerichtshof
24.10.2017
Ra 2016/10/0122
Die Frage, ob eine Waldverwüstung vorliegt, stellt vom Tatsächlichen her eine Fachfrage dar, die auf sachverständiger Grundlage zu beurteilen ist vergleiche VwGH 23.11.1987, 87/10/0130).
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016100122.L02