Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2017

Geschäftszahl

Ro 2016/02/0006

Rechtssatz

Bei einer Bremsvorrichtung iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, FahrradV 2001 muss es sich um einen eigenen Ausrüstungsgegenstand am Fahrrad handeln, der - wie schon aus dem Begriff "Bremsvorrichtung" ableitbar ist - ausschließlich dem Bremsen eines Fahrrades dient.