Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.2009

Geschäftszahl

2008/17/0221

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 27. November 2000, Zl. 99/17/0312, betreffend die Frage der Verjährung eines Kanalisationsbeitrages nach dem Steiermärkischen Kanalabgabengesetz zu Paragraph 158, Absatz eins, Steiermärkische LAO bereits ausgesprochen hat, unterbricht eine Grundbuchsabfrage zur Feststellung, wer Eigentümer der Liegenschaft und damit Schuldner des Kanalisationsbeitrages ist, die Verjährung. Ebenso hat der Verwaltungsgerichtshof eine Firmenbuchabfrage zur insoweit gleichgelagerten Regelung der BAO etwa in seinem Erkenntnis vom 7. September 2006, Zl. 2006/16/0041, als verjährungsunterbrechend angesehen.