Verwaltungsgerichtshof
21.09.2006
2006/15/0236
Dass weder Leasingverträge als solche noch sale-and-lease-back Verträge als solche als ungewöhnliche und unangemessene Gestaltungen beurteilt werden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 27. August 2002, 98/14/0194).