Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2007

Geschäftszahl

2006/15/0178

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0111 E 21. Oktober 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist Ziel einer Berufsausbildung iSd Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, FamLAG, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (Hinweis E 13.3.1991, 90/13/0241; E 20.11.1996, 94/15/0130; E 16.11.1993, 90/14/0108).