Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2007

Geschäftszahl

2006/14/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0047 E 20. Dezember 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuerungsgrundlagen durch entsprechende Schätzungen zu ermitteln.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2006/14/0041 E 22. Februar 2007