Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
18.06.2007
Geschäftszahl
2006/02/0244
Rechtssatz
Der geprüfte Fahrzeuglenker muss über die Gefährlichkeit des Alkohols Bescheid wissen (E 23. März 1988, 88/02/0001). Von einem mangelnden Verschulden kann somit keine Rede sein.