Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2006

Geschäftszahl

2005/15/0156

Rechtssatz

Die Ansicht, für die Frage des überwiegenden Auslandseinsatzes iSd Paragraph 108 e, Absatz 2, EStG komme es bei nicht ortsfest, sondern im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Wirtschaftsgütern, wie insbesondere Lkw, entscheidend darauf an, ob sie von einer inländischen Betriebsstätte aus eingesetzt seien, zu der sie regelmäßig zurückkehrten, oder ob dies von einer ausländischen Einrichtung des Nutzungsberechtigten aus erfolge, kann nicht als rechtswidrig erkannt werden vergleiche zur entsprechenden Formulierung in Paragraph 10, Absatz 2, zweiter Teilstrich EStG Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Paragraph 10, Tz 32).