Verwaltungsgerichtshof
27.11.2003
2003/15/0087
Bei Ermessenentscheidungen beschränkt sich die Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof darauf, ob mit der Ermessensübung die vom Gesetzgeber gesteckten Grenzen überschritten sind oder nicht (Hinweis E 24. September 2002, 2002/14/0082).