Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2003

Geschäftszahl

2003/15/0028

Rechtssatz

Ein Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen hinter den prognostizierten Einnahmen wie auch das Auftreten höherer als der prognostizierten Werbungskosten ist im Rahmen der Entscheidung über die Frage des Vorliegens von Liebhaberei zu beachten, zumal es ansonsten keines Beobachtungszeitraumes bedürfte, innerhalb dessen die Richtigkeit der Prognose zu prüfen ist (Hinweis E 24. März 1998, 93/14/0028).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2003/15/0030 E 30. Oktober 2003

2003/15/0031 E 30. Oktober 2003

2003/15/0032 E 30. Oktober 2003

2003/15/0029 E 30. Oktober 2003