Verwaltungsgerichtshof
27.06.2001
99/15/0018
GRS wie 93/13/0161 E 20. September 1995 RS 1
Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und schlüssig darzulegen (Hinweis E 19.2.1992, 92/14/0014).