Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2001

Geschäftszahl

99/15/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/13/0161 E 20. September 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und schlüssig darzulegen (Hinweis E 19.2.1992, 92/14/0014).