Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1999

Geschäftszahl

99/14/0270

Rechtssatz

Bei leitenden Angestellten ist es nicht unüblich, dass zusätzlich zu einem im Vordergrund stehenden Fixbezug eine Erfolgsprämie gezahlt wird (Hinweis E 18.2.1999, 97/15/0175).