Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2000

Geschäftszahl

98/14/0217

Rechtssatz

Mit Hinweis auf die in der Folge eingetretenen Umstände kann die Plausibilität der vorgelegten Prognose bestärkt werden, wird jedoch eine Prognose durch eine andere ersetzt, so ist nur mehr deren Plausibilität zu beurteilen.