Verwaltungsgerichtshof
21.07.1998
98/14/0101
GRS wie VwGH E 1996/02/20 94/13/0266 1
Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gem Paragraph 212 a, BAO wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen (Hinweis E 30.6.1994, 94/15/0056).