Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1999

Geschäftszahl

97/15/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/18 94/15/0155 4

Stammrechtssatz

Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines AUTORADIOS in ein vom Unternehmer - wenn auch zu betrieblichen Zwecken - verwendetes Kraftfahrzeug stellen keine Betriebsausgaben dar (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0078).