Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1997

Geschäftszahl

96/17/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0175 3

Stammrechtssatz

Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen

(Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0011 und E 7.9.1990, 89/14/0298).