Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1996

Geschäftszahl

95/16/0191

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall mit der Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung erfüllt (Hinweis E 12.2.1958, 1230/57; E 24.6.1982, 81/15/0119).