Verwaltungsgerichtshof
25.06.1997
95/15/0117
Die von der GmbH vom Sachwert ihrer Liegenschaften abgeleitete Annahme, der beim Verkauf der Geschäftsanteile erzielte Preis entspreche nicht dem gemeinen Wert der Anteile, rechtfertigt nicht de Schluß, daß der Verkauf der Anteile nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefunden hat (Hinweis E 19.6.1989, 88/15/0077).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0116 E 23. November 2000
95/15/0118 E 23. November 2000