Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1995

Geschäftszahl

95/14/0001

Rechtssatz

In keiner Weise relevant für die Frage der Liebhaberei ist, ob sich der Abgabepflichtige, etwa durch Einreichung von Umsatzsteuererklärungen, als Unternehmer geriert hat.