Verwaltungsgerichtshof
28.05.1997
94/13/0203
Aufwendungen eines Arbeitnehmers iZm seiner Betriebsratstätigkeit sind keine Werbungskosten, soweit die Betriebsratstätigkeit nicht ihrerseits eine Einkunftsquelle darstellt (Hinweis E 21.11.1995, 95/14/0070; E 20.6.1995, 92/13/0298).