Verwaltungsgerichtshof
15.12.1994
93/15/0083
Daß eine chronische Bronchitis der erfolgreichen Berufsausübung einer Sängerin hinderlich ist, ist nicht zweifelhaft; dies führt jedoch nicht zum Ergebnis, daß Aufwendungen, die durch die Wahl eines Wohnortes mit günstigeren Umweltbedingungen entstehen, anders als bei anderen Steuerpflichtigen als ausschließlich beruflich veranlaßt angesehen werden könnten. Ein Anhaltspunkt dafür, daß es sich um gesundheitliche Schäden handelte, die - im Sinne einer "Berufskrankheit" - in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufsausübung standen, lag im Beschwerdefall nicht vor.